rechtliche Infos zum Bauwesen
Wir bieten keine Architektenleistungen an!  Wir informieren lediglich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu unserer Tätigkeit!

Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, hier die wichtigsten:

 

Das Baugesetzbuch (BauGB): Das BauGB ist die Grundlage des deutschen Baurechts und regelt die städtebauliche Planung und Ordnung. Es enthält Vorschriften zur Bauleitplanung, zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zur Bodenordnung.

 

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO): Die BauNVO bestimmt, welche Arten von Nutzungen in bestimmten Baugebieten zulässig ist. Sie enthält Regelungen zu Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten und anderen Nutzungsgebieten.

 

Die Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung, die die bautechnischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren regelt. Die LBO enthält Vorschriften zu Bauanträgen, Baugenehmigungen, Abstandsflächen, Brandschutz und weiteren technischen Anforderungen.

 

Das Denkmalrecht: Für die Veränderung von denkmalgeschützten Gebäuden gelten spezielle Vorschriften, die den Denkmalschutz berücksichtigen. Diese Vorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit diesem Gesetz wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz darin aufgingen.

 

Die baurechtliche Nachbargesetze: Diese Gesetze regeln die nachbarrechtlichen Beziehungen, insbesondere den Schutz vor unzumutbaren Belästigungen und die Einhaltung von Abstandsflächen.

 

 

 

Baurechtlich ist vieles zu beachten was berücksichtigt werden muss, hier ein Auszug:

 

  • Die Abstandsflächen
  • Die Statik und Tragwerksplanung
  • Der Schallschutz
  • Der Brandschutz
  • Die Energieeffizienz
  • Der Immissionsschutz
  • Der Wasserschutz
  • Die Entwässerungssicherheit
  • Der Naturschutz
  • Die Barrierefreiheit
  • Die Stellplätze (Kfz u. Fahrrad)

u.v.m.
 

 

 

Sachverständig  ->  nachgewiesene und zertifizierte Fachkompetenz

ISO 17024   EWIVS

Nach EN ISO / IEC 17024 zert. Sachverständiger für das Fachgebiet:

  • Immobilienbewertung
  • Bewertung halbfertiger Arbeiten in der Bauwirtschaft

ISO 17024   EurAS Cert

Nach DIN ISO/IEC EN 17024 zert. Sachverständiger für die Fachgebiete:

  • Immobilienbewertung
  • Brandschutz
  • Baumängel und Schäden an Gebäuden
  • energetische Bewertung
  • Anlagen- und Umlaufvermögen

 TÜV-Rheinland

Vom TÜV Rheinland  personenzertifiziert:

  • Bautechniker Brandschutz (TÜV)

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